Allgemeine Information über den

Württ. Notarverein e.V., Sitz Stuttgart

Kronenstraße 34, 70174 Stuttgart
Telefon 0711 2237951
Telefax 0711 2237956
eMail: Wuertt.NotV@t-online.de

Hier geht's zur Homepage des Württ. Notarverein e.V.:
www.notare-wuerttemberg.de

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1. Vorsitzender: Notar Felix Kuhn
2. Vorsitzende: Notarin Angelika Oelgray
Weitere Vorstandsmitglieder:
Notar Dirk Mücke
Notar Thorsten Neubert
Notarvertreterin Miriam Weeger


Der Württembergische Notarverein ist der Berufsverband der württembergischen Amtsnotare und der Notarinnen und Notare im Hauptberuf, die ihren Amtssitz im württembergischen Rechtsgebiet haben. Zweck des Vereins ist die Wahrung der Grundlagen des Berufsstandes.

Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch

  1. Erhaltung und Förderung des Amtsnotariats im Württembergischen Rechtsgebiet,

  2. Wahrung der Interessen der im Amtsnotariat tätigen Notarinnen und Notare, Notarvertreterinnen und Notarvertreter, der Notarinnen und Notare im Hauptberuf sowie der weiteren Vereinsmitglieder,

  3. Mitarbeit an der Rechtsentwicklung,

  4. Förderung des Nachwuchses,

  5. Herausgabe einer fachwissenschaftlichen Zeitschrift sowie Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,

  6. Kooperation mit regionalen wie überregionalen in- und ausländischen berufsständischen Vereinigungen, deren Ziele dem Vereinszweck förderlich sind, insbesondere Mitgliedschaft im Deutschen Notarverein e.V.

Der Verein vertritt seine Mitglieder bei Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben, die Rechtsfragen aus dem Tätigkeitsbereich der vorgenannten Aufgaben betreffen. Ferner pflegt der Notarverein Kontakte zu Ministerien, Gerichten, Notarkammern und anderen Behörden des Landes sowie zu weiteren Verbänden, um eine reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen zu ermöglichen.

Durch Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen für seine Mitglieder und durch regelmäßige Rundschreiben trägt der Württembergische Notarverein dazu bei, dass seine Mitglieder über die aktuelle Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung laufend informiert werden.

Mitglied kann werden, wer die Notarprüfung bestanden hat oder als Notaranwärterin oder Notaranwärter zugelassen ist.


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