Zur Startseite  |   Zurück zu Württ. Notarverein  |   Vorherige Meldung  |   Nächste Meldung


Stuttgarter Zeitung - 15.08.2003:

Notare

Sparen durch Privatisierung

Stuttgart - Die im Südwesten geplante Privatisierung der Notariate würde den Landeshaushalt in den kommenden 30 Jahren um insgesamt rund eine halbe Milliarde Euro an Personalkosten entlasten.

Insgesamt entfielen durch das freie Notariat Sachkosten und Versorgungslasten für rund 1000 Stellen, teilte das Justizministerium mit. Allerdings verzichte das Land auch auf Überschüsse in Millionenhöhe, wenn die Amtsnotare - wie in der Justizreform geplant - ihre Berufe von 2008 an frei ausüben sollten.

Nach dem Plänen von Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) sollen künftig nur freie Notare Beurkundungen vornehmen. Lediglich Nachlass- und Grundbuchsachen werden von den Amtsnotariaten beider Rechtsgebiete bei den Amtsgerichten gebündelt. Außerdem werden die Vormundschaftsangelegenheiten von den württembergischen Amtsnotariaten übertragen.

Grund für die Reform: Das Notariatswesen im Südwesten ist bisher so zersplittert wie in keinem anderen Bundesland. "Es ist neben Portugal das einzige staatliche Notariat in Europa", sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag. Neben Amts-, Richter- und Anwaltsnotariaten gibt es bereits jetzt wenige freie Notare in Württemberg.

Nach Angaben des Justizministeriums erwirtschafteten die knapp 300 Amtsnotare im vergangenen Jahr einen Überschuss von insgesamt rund 54 Millionen Euro. Unter anderem betrugen die Einnahmen in Baden rund 68,4 Millionen Euro bei Gesamtausgaben von etwa 41,7 Millionen Euro. Neue einschränkende Urteile und die Angleichung an das Recht der Europäischen Union würden diese Summen allerdings in den kommenden Jahren beträchtlich reduzieren, sagte der Ministeriumssprecher.

Außerdem befürchtet die Justizbehörde ein Einschreiten der Europäischen Kommission. Die Straßburger Behörde sei der Auffassung, dass die Beurkundung in Baden-Württemberg nur durch Deutsche als nationaler Staatsangehörigkeitsvorbehalt und somit als Verstoß gegen die vertraglich garantierte Niederlassungsfreiheit ausgelegt werden könnte. Ein förmliches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und eventuell stärkere Konkurrenz aus dem europäischen Ausland "hätte einen deutlichen Rückgang des Gebührenaufkommens der Notare im Landesdienst und damit auch der Gebührenanteile des Landes zur Folge".

Sollten die Notariate im Rahmen der Justizreform privatisiert werden, will das Ministerium die künftigen Amtsbezirke der freien Notare "bedarfsgerecht zuschneiden", um Chancengleichheit zu gewähren. Außerdem wird es nach Einschätzung der Behörde sicherlich einige Notare in die jeweils andere Landeshälfte ziehen. "Es steht zu erwarten, dass im badischen Rechtsgebiet mehr Stellen zu besetzen sein werden, als es Bewerberinnen und Bewerber aus dem derzeitigen badischen Notariat geben wird", erklärte das Ministerium. Umgekehrt werde es im württembergischen Raum voraussichtlich zu viele Bewerber geben. "Daher ist beabsichtigt, den derzeitigen badischen Notaren, württembergischen Amtsnotaren und Notarvertretern die Bewerbung jeweils auf alle Stellen im gesamten Land zu ermöglichen", hieß es weiter.

dpa/lsw 15.08.2003 - aktualisiert: 15.08.2003, 17:03 Uhr


Zur Startseite  |   Zum Seitenanfang  |   Zurück zu Württ. Notarverein  |   Vorherige Meldung  |   Nächste Meldung